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Unique Exchange: Raffiniertes Schneeballsystem oder seriöse Kryptobörse?

Unique Exchange Kryptobetrug. Anlagebetrug.

Viele Anleger stoßen bei der Suche nach einer Anlagemöglichkeit auf die Paraiba World.
Dort wird die Kryptobörse Unique Exchange für Einzahlungen und Auszahlungen angepriesen.

Ist es eine seriöse Kryptobörse und Anlagemöglichkeit oder handelt es sich hierbei um ein ausgeklügeltes Schneeballsystem?
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Hintergründe von Paraiba World und Unique Exchange.

Unique Exchange: Das wird den Anlegern versprochen

Auf der Paraiba World Webseite, paraibaworld.org, findet man eine Vielzahl von Aussagen über Unique Exchange.

Dort wird dem potentiellen Anleger allerhand versprochen. Wir haben einige dieser Aussagen für Sie übersetzt:

  • Was ist Unique Exchange? Unique Exchange ist ein D-A-CH Fintech Startup, das sich auf den Online-Handel mit Fiat- und Kryptowährngen spezialisiert.
    D-A-CH steht für Deutschland, Österreich und Schweiz.
  • Die Dienstleistungen von Unique Exchange richten sich an Personen, die Kryptowährungen im Alltag kaufen, handeln und nutzen möchten.
  • Unique Exchange bietet allen Anlegern einen einfach zu bedienenden, sicheren und vertrauenswürdigen Zugriff auf digitale Assets.
  • Unser CEO Erich Ely hat niedrige Transaktionsgebühren festgelegt, damit alle diese Börse nutzen können.
  • Mit dem UX-Geschäftsmodell hat jeder die Chance, Kryptowährungen im Alltag zu besitzen, zu handeln und zu nutzen.

Interessante Aussagen und Versprechen, die man auf der Webseite von Paraiba World zur Unique Exchange findet.

Unique Exchange: Wer ist der Betreiber?

Auf der Suche nach den Betreibern der Webseite unique-exchange.com, findet man heraus, dass die Domain am 05.04.2019 registriert wurde.

Der Registrant? Unique Crypto LLC.
Der Registrar? GoDaddy.com, LLC.

Weitere Untersuchungen zeigen, dass der Server unter der IP-Adresse 104.26.10.59 bei Cloudflare Inc. in San Jose (Kalifornien) in den USA gehostet wird.

Ebenfalls sehr interessant ist, dass beim Domaineintrag das Länderkürzel “ge” zu finden ist. Das Länderkürzel “ge” steht für Georgien.
Aber was hat die Unique Exchange mit Georgien zu tun?
Welche Informationen findet man auf der Webseite der Unique Exchange,
unique-exchange.com?

Die Webseite unique-exchange.co hat zwar ein Impressum, allerdings sind die zu findenden Informationen nichtssagend:

  • Unique Crypto LLC
  • Avtomshemebeli Street, No. 88, 4600 Kutaisi, Georgia

Es taucht wieder die Unique Crypto LLC auf und der Firmensitz der Kryptobörse soll in Georgien sein.

Unique Exchange: Dubiose Finanzprodukte

Auf der Website der Unique Exchange findet der potentielle Anleger fragwürdige Finanzprodukte.

Die Unique Exchange schreibt folgendes über ihre Produktpalette (in deutscher Übersetzung):


„Lassen Sie Ihr Portfolio mit den professionellen Händlern der Unique Exchange für sich arbeiten. Ihr eingezahltes Fiat-Geld wird in die gewünschte Kryptowährung umgewandelt, die der Händler auswählt.

Bei der “BIG 5” überträgt der Portfoliomanager (professioneller Trader) Ihr Fiat-Geld in Höhe von 1.000 € (in Euro, US-Dollar oder Britischen Pfund) in 5 Kryptowährungen zu einem festen Prozentsatz, um mit diesen Kryptowährungen für Sie zu arbeiten.“

 

Die sogenannten „BIG 5“ der Unique Exchange sind die Kryptowährungen Bitcoin, Ethereum, Unique Coin, Litecoin und Dash.

Sieht man sich das „BIG 5“ Beispielportfolio an, so verspricht die Unique Exchange, dass sich eine Anlage von 9.800 Euro innerhalb von nur fünf Jahren in 50.757,70 Euro verwandelt.

Interessant ist hier, dass sowohl Litecoin und Dash Verluste machen und der Unique Coin stagniert.

Wie ist eine solche Vervielfältigung also möglich?

Paraiba World: Unerlaubte Anlageverwaltung

Die Betreiber der Paraiba World erwecken den Anschein, dass die Anleger an der Wertentwicklung von Crypto Trading, Crypto Exchange und Immobilien beteiligt werden. Dies geschieht zum Beispiel mithilfe von Arbitragegeschäften beim Kryptohandel.

Allerdings fehlt jede Spur einer konkreten Anlagestrategie.
Die Anleger selbst, haben keine Entscheidungsgewalt. Sie können nicht entscheiden, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert wird.

Deshalb erbringt die Paraiba World damit gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Dafür ist eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 Absatz 1 KWG erforderlich, über die die Paraiba World nicht verfügt.

Der Handel ist daher unerlaubt.

Unique Exchange: Im Visier der Finanzaufsichtsbehörden

Es ist nicht verwunderlich, dass bei solch unseriösen Geschäftspraktiken die Betreiber solcher Geschäftsmodelle ins Fadenkreuz der Finanzaufsichtsbehörden geraten.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichte in Bezug auf Paraiba World bereits am 25.02.2020 folgende Betrugswarnung:

„Paraiba World Ltd.: Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit darüber informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.02.2020 teilt die FMA daher mit, dass…

  • Paraiba World Ltd.
  • mit angeblichem Sitz in 22/F Times Square Tower 2, 1 Matheson Street,
    Causeway Bay, Hong Kong
  • info@paraiba.world
  • https://paraiba.world

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG nicht gestattet.“

Die BaFin warnt vor Unique Exchange und Paraiba World

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin veröffentlichte am 18.06.2020 folgende Warnung:

„Paraiba World und Paraiba Deluxe: BaFin untersagt Anlageverwaltung.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd, Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Über die Internetseiten www.paraiba.world und www.paraiba-deluxe.com bieten die beiden Unternehmen „Cycles“, „Firstline“ und „Downline“ unter anderem als fertige „Portfolien“ an. Sie geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte mithilfe von Arbitragegeschäften, des Devisenhandels und des Handels mit Kryptowerten zu beteiligen.

Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar.
Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.
Damit erbringen Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd. gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG).

Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.“

Nachdem die Paraiba World im Oktober 2020 eine Pressemitteilung veröffentlichte, in der sie behaupteten, dass es keinerlei rechtliche Bedenken gegen die Tätigkeit in Deutschland gebe, hat die BaFin eine weitere, klarstellende Betrugswarnung im November 2020 veröffentlicht:

„Paraiba World und Paraiba Deluxe: Unwahre Tatsachenbehauptungen

Im Hinblick auf Paraiba World und Paraiba Deluxe wird aktuell die Behauptung verbreitet, wonach es keine rechtlichen Bedenken gegen ihre Tätigkeit in Deutschland bestünden und die Angelegenheit mit Finanzaufsichtsbehörden geklärt sei.

Damit wird der nichtzutreffende Eindruck erweckt, dass die
Unternehmen in Deutschland erlaubterweise tätig sein dürfen. Dies trifft nicht zu.

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd, Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Die Bescheide sind mittlerweile bestandskräftig, auf die weiterhin gültige Bekanntmachung wird verwiesen.“

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